Sachenrecht / Immobilienrecht
Rašić & Partner
LEGALISIERUNG VON BAULICHEN ANLAGEN UND LEGALISIERUNGSVERFAHREN
Eine der sehr aktuellen Fragen der heutigen Zeit ist das Verfahren zur Legalisierung illegal errichteter baulicher Anlagen, worüber in den Medien sehr häufig diskutiert wird, was auch die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Rašić & Partner bestätigen.
Das Hauptproblem dabei ist das neue Gesetz über die Legalisierung baulicher Anlagen (Legalisierungsgesetz). Es wurde mit dem Ziel erlassen, die Zahl der „nicht legalisierten Bauten“ zu verringern, da es in Serbien Expertenschätzungen zufolge über zwei Millionen nicht legalisierte Objekte gibt, während in Belgrad schätzungsweise sogar mehr als die Hälfte aller Gebäude illegal errichtet wurde.
Nicht selten kommt es vor, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Republik Serbien sogar Abrissverfügungen für schwarz errichtete Bauten zugehen. In diesem Zusammenhang handelt es sich um eine sehr ernsthafte Rechtsfrage, für die es nach Ansicht unserer Rechtsanwälte erforderlich ist, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – unter Berücksichtigung der Komplexität der gesetzlichen Bestimmungen sowie der nicht gerade glänzenden Rahmenbedingungen bei der Durchführung des Legalisierungsverfahrens durch die zuständigen staatlichen Behörden.
Das Anwaltsteam im Rahmen der Anwaltskanzlei Rašić & Partner erbringt bereits seit längerer Zeit erfolgreich Rechtsdienstleistungen auf diesem Gebiet, die sowohl aus der Beratung als auch aus der Vertretung von Mandanten vor den zuständigen Behörden, dem Sekretariat für Legalisierungsverfahren sowie den Abteilungen der Gemeindeverwaltungen bestehen, die für die Legalisierungsverfahren zuständig sind.
Unsere Praxis hat uns gezeigt, dass die Frage der Legalisierung von Anlagen eine der ernsthaftesten und komplexesten Fragen ist, die Hingabe, Wissen und vor allem große Erfahrung des Rechtsanwalts erfordert, um sie erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
EINTRAGUNG DES EIGENTUMSRECHTS IM IMMOBILIENKATASTER UND GEBÄUDEEINGTRAGUNG
Eine der sehr aktuellen Fragen der heutigen Zeit ist das Verfahren zur Legalisierung baulicher Anlagen, worüber in den Medien sehr häufig diskutiert wird, was auch die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Rašić & Partner bestätigen. Das Hauptproblem dabei ist das neue Gesetz über die Legalisierung baulicher Anlagen (Legalisierungsgesetz).
Es wurde mit dem Ziel erlassen, die Zahl der „nicht legalisierten Bauten“ zu verringern, da es in Serbien Expertenschätzungen zufolge über zwei Millionen nicht legalisierte Objekte gibt, während in Belgrad schätzungsweise sogar mehr als die Hälfte aller Gebäude illegal errichtet wurde.
Nicht selten kommt es vor, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Republik Serbien sogar Abrissverfügungen für schwarz errichtete Bauten zugehen. In diesem Zusammenhang handelt es sich um eine sehr ernsthafte Rechtsfrage, für die es nach Ansicht unserer Rechtsanwälte erforderlich ist, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – unter Berücksichtigung der Komplexität der gesetzlichen Bestimmungen sowie der nicht gerade glänzenden Rahmenbedingungen bei der Durchführung des Legalisierungsverfahrens durch die zuständigen staatlichen Behörden.
Das Anwaltsteam im Rahmen der Anwaltskanzlei Rašić & Partner erbringt bereits seit längerer Zeit erfolgreich Rechtsdienstleistungen auf diesem Gebiet, die sowohl aus der Beratung als auch aus der Vertretung von Mandanten vor den zuständigen Ämtern für das Immobilienkataster bestehen.
Die große Anzahl von bearbeiteten Fällen in unserer Kanzlei in diesem Bereich sowie der erfolgreiche Abschluss der genannten Verfahren geben uns das Recht zu sagen, dass wir eine führende Anwaltskanzlei bei der Bearbeitung und Lösung streitiger Fragen aus diesen und ähnlichen Bereichen des Sachen- und Immobilienrechts sind.
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