Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Rašić & Partner

Arbeitsrecht in der Republik Serbien

Der Hauptfokus der Anwaltskanzlei Rašić & Partner im Bereich des Arbeitsrechts liegt auf der Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Mandanten – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer –, in erster Linie zur Vermeidung potenzieller Rechtsstreitigkeiten und zur einvernehmlichen Belegung strittiger Situationen.

Die wichtigste Quelle des Arbeitsrechts, die den Großteil der arbeitsrechtlichen Beziehungen regelt, ist das Arbeitsgesetzbuch der Republik Serbien. Die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis selbst können durch allgemeine Rechtsakte des Arbeitgebers (z. B. Kollektivvertrag / Tarifvertrag) und durch den Arbeitsvertrag als individuellen Rechtsakt geregelt werden.

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Rahmen von Rašić & Partner sind im Falle eines arbeitsrechtlichen Streitfalls bereit, den Mandanten wirksame Unterstützung in Form von Vertretung und Beratung zu bieten, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten, die Folgendes umfassen:

Schadensersatz wegen eines Arbeitsunfalls

Mobbing am Arbeitsplatz

Ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen

Rechtswidrige Kündigung des Arbeitsvertrags

Anfechtung / Aufhebung eines Nachtrags zum Arbeitsvertrag (Änderungskündigung)

Zahlung der Abfindung

Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitsgesetzbuch der Republik Serbien

Arbeitsrecht im Ausland

In der Praxis unserer Anwaltskanzlei gibt es eine Vielzahl von Arbeitsstreitigkeiten mit Auslandsbezug. Es handelt sich hierbei in erster Linie um Arbeitsstreitigkeiten in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie beispielsweise: Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Slowakei, Slowenien und Kroatien.

Unter Berücksichtigung der zunehmenden Tendenz unserer Bürger, im Ausland zu arbeiten, ist der Fokus der Anwaltskanzlei genau auf den Raum der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtet. Wir können bestätigen, dass eine immer größere Zahl von Menschen mit Problemen aus diesem Rechtsbereich konfrontiert ist. Natürlich stellt der Auslandsbezug bei Arbeitsstreitigkeiten einen Faktor dar, der die Gesamtsituation zusätzlich erschwert und verkompliziert.

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Rahmen von Rašić & Partner Europe unterstützen Mandanten bei der Beratung und Vertretung vor allen zuständigen Behörden im Land des Arbeitgebers im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten. Die Anwaltskanzlei Rašić & Partner kooperiert mit renommierten Anwaltskanzleien aus nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen Staatsangehörige der Republik Serbien leben und arbeiten.

Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland
Call Now Button