Mobbing am Arbeitsplatz


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Was ist Mobbing am Arbeitsplatz eigentlich? Wir sprechen hier über ein Problem, mit dem weltweit mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer konfrontiert ist. Alle Beteiligten versuchen gemeinsam, die besten gesetzlichen Lösungen zu finden und die rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich effizienter zu gestalten. Es stellt sich die Frage, inwieweit Gesetze anwendbar sind, die ein so heikles Thema regeln, über das Menschen oft schweigen oder nicht sprechen wollen, weil sie der Ansicht sind, dass es nicht ratsam ist, solche Dinge mit anderen zu teilen. Das Weglaufen vor dem Problem scheint oft die beste Lösung zu sein, da Opfer von Mobbing befürchten, dass die Wahrheit von der Gegenseite Verachtung hervorrufen oder dazu führen könnte, dass sie als unfähig erklärt werden, für ihre Rechte einzutreten und die Dinge an ihren Platz zu stellen.

Die Dunkelziffer, das heißt die Zahl der Fälle von Mobbing am Arbeitsplatz, bleibt zunehmend unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit. Die Fallzahl ist groß, weshalb es unerlässlich ist, am Bewusstseinswandel der Menschen zu arbeiten und ihnen aufzuzeigen, dass sie sich der Wahrheit stellen und diese akzeptieren müssen, da andernfalls der Glaube, dass sich etwas ändern wird, zu noch größeren Enttäuschungen führen kann. Durch das „Unter-den-Teppich-Kehren“ werden wir den Zustand sicherlich nicht zum Besseren verändern.

Rechtsvorschriften in der Republik Serbien

Was die Republik Serbien betrifft, so versucht das Gesetz über die Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz, die besten Antworten auf Probleme im Hinblick auf jede mögliche Form von Belästigung am Arbeitsplatz zu finden. Es basiert im Allgemeinen auf Prävention, enthält jedoch auch Bestimmungen, die das Schutzverfahren für den Fall regeln, dass es am Arbeitsplatz zu Mobbing kommt. Das Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass die Hauptaufgabe des Arbeitgebers darin besteht, geeignete Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und für die Sicherheit sowie den Schutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu sorgen. Das Gesetz über die Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz erörtert und präzisiert detailliert die Pflichten des Arbeitgebers, der verpflichtet ist, den Arbeitnehmer vor dessen Arbeitsaufnahme über die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Verbot der Belästigung zu belehren. Selbstverständlich ist der Arbeitnehmer auch dann zu schützen, wenn es zu Missbrauch kommt.

Die gesetzliche Formulierung selbst besagt, dass eine Belästigung jedes aktive oder passive Verhalten gegenüber einem Arbeitnehmer oder einer Gruppe von Arbeitnehmern darstellt, das sich wiederholt und das darauf abzielt, die Würde, das Ansehen, die persönliche und berufliche Integrität sowie die Gesundheit zu verletzen, Angst beim Arbeitnehmer hervorzurufen, ein feindseliges, erniedrigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern oder ein solches Verhalten zu bewirken, das dazu führt, dass der Arbeitnehmer isoliert wird oder dazu veranlasst wird, auf eigene Initiative das Arbeitsverhältnis oder den Arbeitsvertrag bzw. einen anderen Vertrag zu kündigen.

Aus der Definition des Mobbings am Arbeitsplatz lässt sich ableiten, dass Bewusstsein und Vorsatz erforderlich sind, die auf die Belästigung des Arbeitnehmers gerichtet sind. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können als Täter von Mobbing am Arbeitsplatz der Arbeitgeber als natürliche Person, eine verantwortliche Person beim Arbeitgeber sowie ein Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern auftreten.

Wie schützt man sich vor Mobbing am Arbeitsplatz?

Je nachdem, wer das Mobbing am Arbeitsplatz verübt hat, sieht das Gesetz über die Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz zwei mögliche Schutzformen vor:

  • Die erste Schutzform gegen Mobbing am Arbeitsplatz bezieht sich auf den Schutz, den der Arbeitgeber im Wege eines Vermittlungsverfahrens (interne Mediation) durch die Ernennung eines Mediators gewährleisten muss, um eine bestmögliche Lösung zu finden.

  • Die zweite Schutzform gegen Mobbing am Arbeitsplatz wird vor dem zuständigen Gericht durch Einreichung einer Klage gewährleistet, in der der Arbeitnehmer materiellen und immateriellen Schadensersatz sowie die Veröffentlichung des in Bezug auf genannte Klage ergangenen Urteils verlangen kann. Die Hauptobliegenheit des Klägers besteht darin, glaubhaft zu machen, dass eine Belästigung stattgefunden hat. Gelingt ihm dies, wandelt sich die Beweislast zum Arbeitgeber, der selbst beweisen muss, dass kein Verhalten vorlag, das eine Belästigung am Arbeitsplatz darstellt.

Von wem ist der durch Mobbing am Arbeitsplatz entstandene Schaden einzufordern?

Hinsichtlich des Schadensersatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den gesamten durch Mobbing am Arbeitsplatz entstandenen Schaden (sowohl materiellen als auch immateriellen) zu ersetzen, hat jedoch das Recht, Rückgriff (Regress) auf den Arbeitnehmer zu nehmen, der die Belästigungshandlung begangen hat. Wir sind der Ansicht, dass im Hinblick auf die Gesetzgebung in der Republik Serbien – einhergehend mit einer Erweiterung des Bewusstseins der Arbeitnehmer – adäquate gesetzliche Schutzmechanismen zu einem besseren Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz führen könnten.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass auch Sie Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sind, raten wir Ihnen, sich an einen auf diesen Rechtsbereich spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

Autor des Textes: Rechtsanwaltsanwärter Milan Todorović

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