Forderungseinzug und Vollstreckungsverfahren

Forderungseinzug und Vollstreckungsverfahren

Rasic & Partner

Unsere Anwaltskanzlei bietet rechtliche Unterstützung im Bereich der Zwangsvollstreckung von Forderungen auf der Grundlage verschiedener Vollstreckungstitel und durch unterschiedliche Vollstreckungsmittel. Die häufigsten Vollstreckungsmittel sind:

Guthaben auf dem Konto des Schuldners

Arbeitslohn / Gehalt

Rente

Bewegliche Sachen

Geschäftsanteile an Gesellschaften

Unbewegliche Sachen (Immobilien)

Eines der größten Probleme in der heutigen Geschäftswelt, sowohl für Unternehmen als auch für Einzelunternehmer, ist die unregelmäßige Zahlungsabwicklung. Diese beeinträchtigt die Geschäftstätigkeit sowie die Betriebsergebnisse der Rechtssuchenden und kann zur Zahlungsunfähigkeit sowie in schweren Fällen zur Insolvenz führen. Um ein solches Szenario zu vermeiden, ist ein ausgefeilter Mechanismus für jeden einzelnen Schritt bis zur vollständigen Befriedigung der Forderung erforderlich.

Unsere Rechtsanwälte übernehmen die Kontaktaufnahme mit Vollstreckungsschuldnern und versuchen in erster Linie, den erfolgreichen Aussergerichtlichen Forderungseinzug des Gläubigers zu ermöglichen. Ist eine solche Vereinbarung nicht möglich, reicht unsere Anwaltskanzlei als formellen Akt einen „Vollstreckungsantrag“ beim zuständigen Gericht ein. Der Vollstreckungsantrag wird auf der Grundlage einer glaubhaften Urkunde (überwiegend einer Rechnung) oder eines vollstreckbaren Titels (überwiegend eines Urteils oder eines Zahlungsbefehls) eingereicht, woraufhin das Gericht einen Vollstreckungsbeschluss gegen den Schuldner erlässt. Der Forderungseinzug und das eigentliche Vollstreckungsverfahren werden vom öffentlichen Vollstrecker (Gerichtsvollzieher) unter Anwendung der im konkreten Fall am besten geeigneten Vollstreckungsmittel durchgeführt.

Falls Sie Schuldner in einem Vollstreckungsverfahren (der Vollstreckungsschuldner) sind, verfügt unsere Anwaltskanzlei über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Privatpersonen sowie Unternehmen und Einzelunternehmern, gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde.

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