Beschäftigung von Ausländern in der Republik Serbien


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Auf unserer Website erhalten Sie alle notwendigen Informationen bezüglich des Verfahrens und der Prozedur zur Beschäftigung von Ausländern in der Republik Serbien.

Unsere Anwaltskanzlei Rašić & Partner in der Republik Serbien ist auf internationales Recht spezialisiert und vertritt überwiegend Mandanten aus den verschiedensten Ländern der Welt. In jüngster Zeit wenden sich immer mehr Ausländer an uns, um Hilfe bei der Beschäftigung in der Republik Serbien zu erhalten. Sie kommen aus den unterschiedlichsten Ländern: China, Indien, Bangladesch, Tunesien, Marokko, Russland, Ukraine, Pakistan, Türkei.

Die Anwaltskanzlei Rašić & Partner ist zudem Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie ein Ausländer sind, der eine Beschäftigung in Serbien sucht, sowie selbstverständlich auch dann, wenn Sie Arbeitgeber mit Sitz in der Republik Serbien sind und sich über die Bedingungen und Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern in der Republik Serbien informieren möchten.

ANREIZE FÜR ARBEITGEBER BEI DER BESCHÄFTIGUNG VON AUSLÄNDERN IN SERBIEN

Im serbischen Steuersystem gibt es zwei Arten von Anreizen für Arbeitgeber, die ausländische Staatsangehörige beschäftigen, welche sich in Serbien niederlassen und ein Arbeitsverhältnis in Serbien begründen möchten:

Die erste Art von Anreizen sind die durch folgende Bestimmungen definierten Erleichterungen:

  1. Artikel 15v des Einkommensteuergesetzes. Dieser Artikel sieht vor, dass die Einkommensteuerbemessungsgrundlage für einen neu zugezogenen Steuerpflichtigen für das Einkommen gemindert wird, das er aufgrund eines auf unbestimmte Zeit begründeten Arbeitsverhältnisses mit einem qualifizierten Arbeitgeber erzielt, sofern das Arbeitsverhältnis auf einem Arbeitsplatz begründet wird, für den ein Bedarf an einer speziellen Fachausbildung besteht und ein Bedarf vorliegt, der auf dem inländischen Arbeitsmarkt nicht leicht gedeckt werden kann.

  2. Artikel 15a des Gesetzes über Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung. Dieser Artikel schreibt vor, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für einen neu zugezogenen Steuerpflichtigen, auf Grundlage dessen Einkommen das Recht auf Minderung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage gemäß dem Gesetz zur Regelung der Einkommensteuer erlangt wird, der um 70 % geminderte Lohn ist.

Die zweite Art von Anreiz ist die Subvention, bestimmt durch:„Die Verordnung über die Kriterien für die Gewährung von Anreizen an Arbeitgeber, die Ausländer in der Republik Serbien beschäftigen“

Wie in der Verordnung definiert, werden Subventionen in Höhe von 70 % der berechneten und eingezahlten Lohnsteuer für einen oder mehrere beschäftigte neu zugezogene Arbeitnehmer sowie 100 % der berechneten und eingezahlten Beiträge für die obligatorische Renten- und Invalidenversicherung im Sinne der Vorschriften über die Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung ausgezahlt, für Zahlungen, die für eine neu zugezogene Person in einem Zeitraum von höchstens 60 Monaten, beginnend vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2028, getätigt wurden. Über eingereichte Anträge entscheidet das für Wirtschaft zuständige Ministerium innerhalb von 120 Fristtagen nach Ablauf der Antragsfrist. Das Recht auf Gewährung von Subventionen auf der Grundlage der Verordnung erlangt ein Arbeitgeber, der eine neu zugezogene Person spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beschäftigt. Für Anträge ab dem Jahr 2024 kann der Arbeitgeber das Recht auf Anreize in Anspruch nehmen, wenn er in dem Zeitraum nach dem 31. Dezember 2023 und einschließlich des Ablaufs des Jahres, in dem die Beiträge zuletzt ausgezahlt wurden, die Gesamtzahl der unbefristet Beschäftigten in Vollzeit nicht verringert hat. Der Arbeitgeber kann nicht gleichzeitig beide Arten von Anreizen in Anspruch nehmen. Ein Arbeitgeber, der für beschäftigte neu zugezogene Personen, für die er Anreize in Anspruch nimmt, das Recht auf Minderung der Bemessungsgrundlage für neu zugezogene Personen gemäß Artikel 15v des Einkommensteuergesetzes und Artikel 15a des Gesetzes über Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung nutzt, verliert das Recht auf den Gesamtbetrag der Anreize für die genannten Personen und ist zur Rückzahlung dieser Mittel verpflichtet.

Der Unterschied zwischen den gesetzlich definierten Erleichterungen und den durch die Verordnung bestimmten Subventionen besteht darin, dass auf der Grundlage des Gesetzes die Erleichterung bei Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Bedingungen bei der Zahlung öffentlicher Abgaben durch eine Verminderung der Steuer- und Beitragsbemessungsgrundlage realisiert wird. Entscheidet sich der Arbeitgeber hingegen für die Nutzung des durch die Verordnung definierten Anreizes, werden die gezahlten Steuern und Beiträge für den neu eingestellten Arbeitnehmer nach Erfüllung der erforderlichen Bedingungen für einen bestimmten Prozentsatz der Steuern und Beiträge nachträglich rückvergütet.

Unter Berücksichtigung der Komplexität des Verfahrens steht Ihnen das Expertenteam der Anwaltskanzlei Rašić & Partner beim Antragsverfahren und der Geltungsmachung des Rechts auf Steuererleichterungen sowie bei der Klärung jeglicher Zweifel bei der Durchführung des Prozesses zur Beschäftigung von Ausländern in der Republik Serbien gerne zur Verfügung.

ARBEITSERLAUBNIS UND BEDINGUNGEN FÜR IHRE AUSSTELLUNG

Wenn Sie planen, als Ausländer in die Republik Serbien zu kommen, um zu arbeiten, ist es notwendig, dass Sie über eine Genehmigung für den vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt sowie über eine Arbeitserlaubnis verfügen, die wir in der Praxis häufig als Arbeitsvisum bezeichnen. Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in der Republik Serbien ist durch das Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern geregelt.

Die Arbeitserlaubnis kann ausgestellt werden als:

  • Persönliche Arbeitserlaubnis Diese Art der Arbeitserlaubnis ist ein Ausnahmefall und betrifft seltene Fälle in Abhängigkeit vom Status des ausländischen Staatsangehörigen. Da diese Arbeitserlaubnisse selten sind, sind sie nicht Gegenstand unseres Interesses. Die persönliche Arbeitserlaubnis wird auf Antrag des Ausländers ausgestellt, wenn dieser:

  1. über eine Niederlassungserlaubnis (dauerhafter Aufenthalt) verfügt;

  2. den Flüchtlingsstatus besitzt;

  3. einer besonderen Kategorie von Ausländern angehört;

  • Arbeitserlaubnis Diese Arten von Arbeitserlaubnissen sind der Regelfall, und Sie sollten diesen besondere Aufmerksamkeit widmen. Die Arbeitserlaubnis ist eine Art Arbeitsgenehmigung, die ausgestellt wird als:

  1. Arbeitserlaubnis zur Beschäftigung Die Arbeitserlaubnis zur Beschäftigung wird auf Antrag des Arbeitgebers in Übereinstimmung mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt unter der Bedingung ausgestellt, dass der Arbeitgeber:

  1. vor der Antragsstellung auf eine Arbeitserlaubnis zur Beschäftigung keine Arbeitnehmer infolge technologischer, wirtschaftlicher oder organisatorischer Änderungen an den Arbeitsplätzen, für die die Arbeitserlaubnis zur Beschäftigung beantragt wird, gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften entlassen hat;

  2. zehn Tage vor der Antragstellung auf eine Arbeitserlaubnis zur Beschäftigung keine Staatsangehörigen der Republik, Personen mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt oder Ausländer mit einer persönlichen Arbeitserlaubnis mit entsprechenden Qualifikationen in der Evidenz der für Arbeitsvermittlungsangelegenheiten zuständigen Organisation gefunden hat;

  3. einen Entwurf des Arbeitsvertrags oder eines anderen Vertrags vorlegt, mit dem Rechte aus der Beschäftigung gemäß dem Gesetz verwirklicht werden.

Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber, auf dessen Antrag die Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde:

  1. darf den Ausländer nicht zur Arbeit an einen anderen Arbeitgeber entsenden;

  2. ist verpflichtet, den Ausländer gemäß dem Gesetz bei der obligatorischen Sozialversicherung anzumelden;

  3. trägt die Kosten für die Ausstellung der Arbeitserlaubnis und kann diese nicht auf den Ausländer abwälzen.

Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne entsprechende Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis beschäftigt hat, ist verpflichtet, ihm alle Geldansprüche gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften auszuzahlen, zuzüglich der Entrichtung der dazugehörigen Steuern und Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung.

  1. Arbeitserlaubnis für besondere Fälle der Beschäftigung von Ausländern in der Republik Serbien Die Arbeitserlaubnis für besondere Fälle der Beschäftigung wird auf Antrag des Arbeitgebers ausgestellt, und zwar für:

  1. entsandte Personen;

  2. unternehmensinterne Transfers (Mobilität innerhalb einer Gesellschaft);

  3. unabhängige Fachleute (Freelancer / Experten);

  4. Fortbildung und Weiterbildung.

  • Arbeitserlaubnis für entsandte Personen Die Arbeitserlaubnis für entsandte Personen, die bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, wird auf Antrag des Arbeitgebers zur Ausführung von Arbeiten oder Erbringung von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet der Republik auf der Grundlage eines geschlossenen Vertrages über die geschäftlich-technische Zusammenarbeit mit dem ausländischen Arbeitgeber gemäß diesem Gesetz ausgestellt.

  • Arbeitserlaubnis für unternehmensinterne Transfers Die Arbeitserlaubnis für einen unternehmensinternen Transfer von einer im Ausland registrierten Gesellschaft wird auf Antrag der in der Republik registrierten Zweigniederlassung bzw. Tochtergesellschaft zum Zwecke der vorübergehenden Entsendung bzw. Versetzung des Arbeitnehmers zur Arbeit in diese Zweigniederlassung bzw. Tochtergesellschaft ausgestellt, unter der Bedingung, dass die Person beim ausländischen Arbeitgeber seit mindestens einem Jahr als Führungskraft, Manager oder Spezialist für bestimmte Bereiche (Schlüsselpersonal) beschäftigt ist und in der Republik dieselben Aufgaben ausnehmen wird. Abweichend von den in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Bedingungen wird die Arbeitserlaubnis für den unternehmensinternen Transfer einer im Ausland registrierten Gesellschaft auch auf Antrag der in der Republik registrierten Zweigniederlassung bzw. Tochtergesellschaft zum Zwecke der vorübergehenden Entsendung bzw. Versetzung eines Nachwuchskräfte-Praktikanten (Trainees) zur Arbeit in diese Organisationseinheit bzw. Tochtergesellschaft ausgestellt.

  • Arbeitserlaubnis für unabhängige Fachleute Die Arbeitserlaubnis für einen unabhängigen Fachmann wird auf Antrag des Arbeitgebers bzw. des Endnutzers der Dienstleistungen ausgestellt.

  • Arbeitserlaubnis für Fortbildung und Weiterbildung Die Arbeitserlaubnis für Fortbildung und Weiterbildung wird auf Antrag des Arbeitgebers bzw. des Ausländers zur Durchführung von Schulungen, Praktika, beruflicher Praxis, beruflicher Ausbildung bzw. Weiterbildung ausgestellt.

  1. Arbeitserlaubnis zur Selbstbeschäftigung Eine der Möglichkeiten, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Republik Serbien zu erhalten, besteht in der Gründung eines Unternehmens. In diesem Fall können Sie Ihr eigenes Geschäft starten und auf dieser Grundlage eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Republik Serbien erhalten.

Für weitere Informationen und die Vereinbarung von Beratungen bezüglich der Beschäftigung von Ausländern in der Republik Serbien können Sie den auf Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Rašić & Partner über den folgenden Link kontaktieren:

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