Ein Teil unserer Kanzlei Rasic & Partners Europe befasst sich erfolgreich mit Verfahren zur Aufhebung von Einreisesperren für den Schengen-Raum, die gegen Personen aus „Drittstaaten“ für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 10 Jahren verhängt wurden. In Zusammenarbeit mit dem „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ (BFA) heben wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg verhängte Einreisesperren für den Schengen-Raum auf oder verkürzen die Dauer, für die die Sperren verhängt wurden.
Ebenso bezieht sich ein Teil unserer Tätigkeit auf Verfahren zur Löschung verhängter Einreisesperren, deren Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist, da die Löschung von Einreisesperren aus dem Schengener Informationssystem nicht automatisch nach Ablauf der Frist erfolgt. (EINREISESPERRE ÖSTERREICH RECHTSANWALT)
Sollten Sie eines der vorgenannten Probleme haben, hören Ihnen die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Rašić & Partner gerne zu und bieten Ihnen rechtliche Unterstützung in Form von Beratung und Vertretung vor den zuständigen Behörden des Schengener Informationssystems (SIS).
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